Description
(Short description)
Am Beispiel des ökonomischen Behandlungsverzichts im Hinblick auf Maßnahmen, die durch die Gesetzliche Krankenversicherung aufgrund einer expliziten Rationierung nicht mehr finanziert werden, untersucht und hinterfragt die Arbeit von Anne Streng-Baunemann - unter Rückgriff auf verfassungsrechtliche Wertungen - die strafrechtliche Lebensschutzdogmatik, insbesondere das "Dogma vom Höchstwert des menschlichen Lebens" und den "Grundsatz vom Vorrang von Personenwerten vor Sachinteressen".
(Text)
Aufgrund der Überalterung der Gesellschaft und des medizinischen Fortschritts wird es schon bald erforderlich sein, auch eigentlich sinnvolle Behandlungen aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) herauszunehmen. Die im Rahmen der DFG-Forschergruppe »Priorisierung in der Medizin« entstandene Arbeit von Anne Streng-Baunemann befasst sich mit den bislang kaum debattierten strafrechtlichen Folgenproblemen der expliziten Rationierung medizinischer Leistungen. Am Beispiel des ökonomischen Behandlungsverzichts wird die Dogmatik des strafrechtlichen Lebensschutzes, insbesondere das »Dogma vom Höchstwert des menschlichen Lebens« und der »Grundsatz vom Vorrang von Personenwerten vor Sachinteressen«, untersucht und kritisch hinterfragt. Dabei plädiert die Verfasserin für eine konsequente Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Vorgaben im Strafrecht.
Ausgezeichnet mit dem 19. Wissenschaftspreis der GRPG sowie mit dem Förderpreis 2014 des Vereins zur Förderung des deutschen, europäischen und internationalen Medizinrechts, Gesundheitsrechts und der Bioethik in Heidelberg und Mannheim e.V.
(Table of content)
1. Einleitung
2. Verfassungsrechtliche Grenzen der Rationierung medizinischer Leistungen in einem öffentlichen Gesundheitswesen
3. Denkbare Rationierungsszenarien und deren strafrechtliche Folgeprobleme im Überblick
4. Behandlungs- und Aufklärungspflichten gegenüber zahlungsfähigen und zahlungswilligen Patienten hinsichtlich durch die öffentliche Gesundheitsversorgung nicht (mehr) zur Verfügung gestellter Leistungen
5. Behandlungspflichten gegenüber zahlungsunfähigen oder zahlungsunwilligen Patienten hinsichtlich durch die öffentliche Gesundheitsversorgung nicht (mehr) zur Verfügung gestellter Leistungen bei Existenz von Behandlungsalternativen
6. Behandlungspflichten gegenüber zahlungsunfähigen oder zahlungsunwilligen Patienten hinsichtlich durch die öffentliche Gesundheitsversorgung nicht (mehr) zur Verfügung gestellter, alternativloser Leistungen
7. Aufklärungspflichten über durch die öffentliche Gesundheitsversorgung nicht (mehr) bereitgestellte Leistungen gegenüber zahlungsunfähigen oder -unwilligen Patienten
8. Zusammenfassung und Ausblick
Literaturverzeichnis
Sachwortverzeichnis